gematik-Zulassung nur mit Sicherheitsgutachten

Im Fokus unserer Projektarbeit steht die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier spielt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) eine entscheidende Rolle. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die Gesundheitsversorgung in Deutschland künftig sicherer, qualitativ hochwertiger und effizienter zu gestalten. Eine herausfordernde Aufgabe für alle Akteure auf dem Gesundheitsmarkt. Insbesondere deshalb, weil verschiedene Regelungen des Gesetzgebers berücksichtigt werden müssen: beispielsweise das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) oder das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), um nur zwei zu nennen.

Für jeden Dienst, der eingesetzt und genutzt werden soll, ist ein Zulassungsverfahren der gematik erforderlich. Dazu gehören u. a. zentrale Dienste, Fachdienste, Dienste sicherer Übermittlungsverfahren, Anbieter dieser Dienste der Telematikinfrastruktur sowie weitere Anwendungen, die die TI beeinträchtigen können. Auch die Nutzer müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens muss die Sicherheitseignung durch eine unabhängige Begutachtung der umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Antragstellers entsprechend der Vorgaben der gematik festgestellt werden. Unsere Berater sorgen mit ihrer Expertise und Erfahrung dafür, dass die Umsetzung aller Anforderungen der gematik reibungslos verläuft.

Mit dem Einstieg in die Telematikinfrastruktur ergeben sich viele Möglichkeiten, Kundenservice und Prozessabläufe zu optimieren. Gleichzeitig müssen auch Pflichten und Anforderungen sowohl technischer als auch organisatorischer Art erfüllt werden. Ob es dabei um die Einholung der einheitlichen Krankenversicherungsnummer geht, die Erfüllung der künftigen Meldepflicht an das Implantateregister, die Bereitstellung von ePA, TIM oder E-Rechnungen. Immer ist unser Wissen um Arbeitsprozesse und IT-Verfahren elementarer Bestandteil von Prozessautomatisierungen. Darin besteht unsere Kernkompetenz. Profitieren Sie davon!

Die Potenziale beispielsweise der elektronischen Patientenakte (ePA) für die Gesundheitsversorgung sind groß. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung, Weiterentwicklung und gematik-gerechten Dokumentation für die Anbieterzulassung.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitstellen. Ab dem 1. Juli 2021 gilt, dass alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten die elektronische Patientenakten lesen und befüllen können sollen.
Bei der ePA handelt es sich um eine sogenannte Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Die ePA ist ein zentrales Element der vernetzten Gesundheitsversorgung. Patientendaten, die bisher separat an verschiedenen Orten wie Praxen oder Krankenhäusern abgelegt bzw. gespeichert worden sind, sollen digital zusammengeführt werden. In der ePA können alle relevanten Informationen zu einem Patienten wie etwa Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Notfalldaten abgespeichert und den behandelnden Ärzten, Apothekern und Therapeuten bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Hohe Anforderungen an die Sicherheit

Da es sich bei den im Rahmen der ePA verarbeitenden Daten um Gesundheitsdaten mit sehr hohem Schutzbedarf handelt, wurden bereits in der Konzeptionsphase hohe Anforderungen an die Systeme und Prozesse festgelegt. Die Patientinnen und Patienten sollen die vollständige Kontrolle über ihre Daten behalten. Nur sie entscheiden darüber, wie sie die in der ePA gespeicherten Daten nutzen wollen und wem sie sie zur Verfügung stellen möchten. Zugriffsberechtigungen auf die Daten in der ePA können von den Patientinnen und Patienten jederzeit vergeben oder wieder entzogen werden. Ferner können die Patientinnen und Patienten auch darüber entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert bleiben und welche wieder gelöscht werden sollen.

Um die ePA nutzen zu können, müssen auf der Seite der Leistungserbringer die erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden (TI-Anbindung, ggf. Update des ePA-Konnektors, PVS- bzw. KIS-Module etc.). Die gematik stellt Spezifikationen auf ihrer Website zur Verfügung.

Alles aus einer Hand

Beratung und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gematik-Anforderungen
Erstellung gematik-Sicherheitsgutachten inkl. Vorbereitung und Durchführung
Zulassung durch die gematik
Vernetzungsprojekte im medizinischen Bereich zur Verbesserung der Versorgung und Versorgungsstrukturen
Auswirkungsanalyse der laufenden Gesetzgebung auf ihre Prozesse und strategischen Ziele
1. Feststellung der TI-Readyness und Überprüfung der Organisationsreife:
  • standardisierte Fragebögen
  • Durchführung der Ist-Aufnahme: Dokumentenprüfung, Interviews und Begehungen
  • gemeinsame Erarbeitung von Lösungsansätzen und Projektdesign für ein Umsetzungsprojekt
  • Dokumentation und Erarbeitung von Empfehlungen für ein Umsetzungsprojekt
  • Durchführung von Workshops zur Erläuterung der Ergebnisse
2. Umsetzung von Implementierungsprojekten:
  • Projektleitung
  • Beratung bei der Implementierung der Anwendungen der TI unter Beachtung aller Spezifikationen
  • Beratung zur Einführung eines ISMS inkl. Audit-Vorbereitung und Audit-Begleitung
  • Planung und Durchführung der in den Normen geforderten internen Audits
  • Planung und Durchführung von TU-Sicherheitsgutachten (funktionsgetrennt)

Ihre Vorteile auf einen Blick

passgenaue Lösungen
Sicherheit bzgl. der Erreichung einer Anbieterzulassung, aber auch bzgl. funktionsfähiger technischer Lösungen
Informationssicherheit und Datenschutz (insbesondere „Sozialdatenschutz“ bzw. „Patientendatenschutz“)

Wissen, worauf es ankommt

Überlassen Sie bei Ihrem Implementierungsprojekt nichts dem Zufall. Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner, um Sie herstellerunabhängig zu unterstützen. Denn: Gemäß § 291a SGB V hat die gematik eine interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur (TI) bereitzustellen. Die gematik stellt sicher, dass die hierfür angebotenen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen zur Interoperabilität und Datensicherheit entsprechen. Sämtliche Komponenten, Dienste und Produkte, die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur genutzt werden, unterliegen der Zulassung der gematik. Gleiches gilt für die Anbieter und Betreiber von Diensten. Wir beraten Sie bei der gematik-konformen Anpassung und Implementierung der Dokumentationen, Konzepte und Prozesse und unterstützen Sie beim Projektmanagement – damit Sie auf der sicheren Seite sind.